Regeln für die Werkstätten des Louvre
Reglement der Werkstätten des Louvre Artikel 1 – Das Werk untersteht der Leitung eines Delegierten bei der Kommune. Der Delegierte wird von den versammelten Arbeitern bestimmt und ist absetzbar beim Nachweis, dass er seine Aufgabe verfehlt hat … Artikel 2 – Der Werksleiter und die Abteilungsleiter werden ebenfalls von den versammelten Arbeitern bestimmt; sie sind … Weiterlesen …