Zur Enteignung von Produktionsbetrieben

Die Kommune von Paris.

In Erwägung, dass eine Anzahl von Fabriken von ihren Leitern verlassen wurden, welche ohne Rücksicht auf die Interessen der Arbeiter flüchteten und sich ihrer Bürgerpflicht entzogen –
in Erwägung, dass infolge dieser feigen Flucht zahlreiche für das kommunale Leben wichtige Arbeiten unterbrochen sind und die Existenz der Arbeiter auf dem Spiele steht, ordnet die Kommune von Paris an:

Die Syndikatskammern der Arbeiter werden zusammengerufen, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Aufgabe hat:

  1. eine Statistik der verlassenen Fabriken aufzustellen sowie eine genaue Beschreibung des Zustandes, in dem sie sich befinden, und der vorhandenen Arbeitsinstrumente
  2. einen Bericht vorzulegen, der die praktischen Bedingungen für die sofortige Inbetriebnahme dieser Fabriken darlegt, und zwar nicht mehr durch die Deserteure, die sie verlassen haben, sondern durch die kooperative Assoziation der Arbeiter, die in ihnen beschäftigt waren
  3. einen Plan für die Bildung dieser kooperativen Arbeitsgesellschaften auszuarbeiten
  4. ein Schiedsgericht einzusetzen, das bei der Rückkehr der Unternehmer die Bedingungen für die endgültige Abtretung der Fabriken an die Arbeitergesellschaften und die von den Gesellschaften an die Unternehmer zu zahlende Entschädigung bestimmen soll

Dieser Untersuchungsausschuss hat seinen Bericht an die Kommission für Arbeit und Handel zu richten, und diese ist verpflichtet, der Kommune binnen kürzester Frist einen Entwurf zu einem Dekret zu unterbreiten, das sowohl den Interessen der Kommune wie denen der Arbeiter gerecht wird.