Nachtarbeit in den Bäckereien II

In Durchführung des Dekrets bezüglich der Nachtarbeit in den Bäckereien und nachdem sie die Bäcker, Meister und Arbeiter befragt hat, beschließt die Exekutivkommission:

  • Artikel 1 – Ab Mittwoch, dem 3. Mai, ist die Nachtarbeit in den Bäckereien untersagt.
  • Artikel 2 – Die Arbeit darf nicht vor fünf Uhr beginnen.
  • Artikel 3 – Der Delegierte für das Ordnungswesen ist mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.