In Erwägung der berechtigten Forderungen der gesamten Bäckergesellenkorporation ordnet die Exekutivkommission an:
- Artikel 1 – Die Nachtarbeit wird abgeschafft.
- Artikel 2 – Die von der früheren kaiserlichen Polizei eingerichteten Stellenvermittlungen werden abgeschafft. Sie werden durch ein Register in den einzelnen Bürgermeistereien ersetzt, in das sich die Bäckergesellen eintragen können. Das Handelsministerium richtet ein zentrales Register ein.