Trennung von Staat und Kirche

Die Kommune von Paris,

in Erwägung, dass der erste Grundsatz der französischen Republik die Freiheit ist,
in Erwägung, dass die Gewissensfreiheit die erste aller Freiheiten ist,
in Erwägung, dass das Kultusbudget diesem Grundsatz widerspricht,
in Erwägung schließlich, dass der Klerus Helfershelfer der Verbrechen der Monarchie gegen die Freiheit war,
verordnet:

  • Artikel 1 – Kirche und Staat werden getrennt
  • Artikel 2 – Die staatlichen Zuwendungen für Kirchenzwecke werden abgeschafft
  • Artikel 3 – Die sogenannten unveräußerlichen Güter, bewegliche und unbewegliche, die sich im Besitz religiöser Körperschaften befinden, werden zu Nationaleigentum erklärt
  • Artikel 4 – Es wird sofort eine Untersuchung vorgenommen, um die Art dieser Güter festzustellen und sie der Nation zur Verfügung zu stellen.