Auf Vorschlag der Kommission für Arbeit, Industrie und Handel und im Hinblick auf das Dekret der Exekutivkommission vom 20. April, das die Nachtarbeit bei den Bäckern untersagt, beschließt die Kommune von Paris:
- Artikel 1 – Jeder Verstoß gegen diese Anordnung führt zur Beschlagnahme der nachts hergestellten Brote, die den Munizipalbehörden zugunsten der Armen zur Verfügung gestellt werden.
- Artikel 2 – Dieser Beschluss ist in jedem Bäckerladen an sichtbarer Stelle auszuhängen.
- Artikel 3 – Die Munizipalbehörden sind mit der Durchführung dieses Beschlusses betraut.