Versorgung der Witwen und Waisen

Die Kommune von Paris,

da sie die Witwen und Waisen aller für die Verteidigung der Rechte des Volkes gefallenen Bürger adoptiert hat,
verordnet:

  • Artikel 1 – Eine Pension von 600 Francs wird der Frau, sei sie verheiratet oder nicht, des für die Verteidigung der Rechte des Volkes getöteten Nationalgardisten gewährt, nachdem eine Untersuchung ihre Ansprüche und Bedürfnisse festgestellt hat.
  • Artikel 2 – Jedes Kind, ob anerkannt oder nicht, erhält bis zum Alter von 18 Jahren eine jährliche Pension von 365 Francs, zahlbar in Zwölfteln …